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Leiter / Leiterin des Stadtsteueramtes

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt bei der Landeshauptstadt Saarbrücken gesucht

  • in Vollzeit oder vollzeitnaher Teilzeit
  • in Besoldungsgruppe A 13 g.D. SBesG bzw. in Entgeltgruppe 12 TVöD
  • unbefristet

ÜBER DAS STADTSTEUERAMT:

Das Stadtsteueramt der Landeshauptstadt Saarbrücken ist in zwei Abteilungen untergliedert - die Abteilung „Steuerveranlagung und Gewerbemeldestelle“ und die Abteilung „Steuerverwaltung“ und hat derzeit 23 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Der Amtsleiterin/dem Amtsleiter obliegen insbesondere Grundsatz-, Koordinierungs- und allgemeine Verwaltungsaufgaben sowie die Entwicklung von Zielvorstellungen bei der Weiterentwicklung des Amtes.

IHRE AUFGABEN:

  • die Leitung und Organisation des Stadtsteueramtes, insbesondere die Organisations-, Finanz- und Personalplanung für die gesamten Betriebsstrukturen des Amtes
  • die Sicherstellung der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften sowie Entwicklung und Umsetzung von Strategien zur Optimierung der Steuerverwaltung
  • die grundsätzliche Bearbeitung aller wichtigen Angelegenheiten des Amtes und der Aufgaben von besonderer Bedeutung und Schwierigkeit
  • die Öffentlichkeitsarbeit des Amtes

SIE BRINGEN MIT:

  • die Befähigung für den gehobenen Dienst der allgemeinen Verwaltung oder den gehobenen Dienst der Steuerverwaltung, den abgeschlossenen zweiten Verwaltungslehrgang oder eine nach dem Tarifrecht vergleichbare Qualifikation
  • alternativ ein abgeschlossenes rechtswissenschaftliches oder steuerrechtliches Hochschulstudium (bspw. als Diplom-Jurist/in oder Bachelor of Laws)
  • mehrjährige Berufserfahrung in einem förderlichen Tätigkeitsfeld

FERNER ERWARTEN WIR:

  • Führungskompetenz, Entscheidungsfähigkeit und Organisationsgeschick
  • Konflikt- und Kritikfähigkeit sowie die Kompetenz zum Umgang mit komplexen Interessenslagen
  • eine ausgeprägte Kommunikations- und Informationsfähigkeit sowie ein sicheres Auftreten
  • eine strukturierte Arbeitsweise und ein hohes Maß an Flexibilität sowie Serviceorientierung
  • Begeisterungsfähigkeit, Innovationskraft und die Fähigkeit, Veränderungen aktiv zu gestalten

VON VORTEIL SIND:

  • Erfahrungen in einer vergleichbaren Führungsfunktion
  • fundierte Kenntnisse der Strukturen in einer öffentlichen Verwaltung
  • Erfahrungen im Bereich des Steuerrechts sowie Kenntnisse im Kommunal- und allgemeinen Verwaltungsrecht
  • Kenntnisse im Umgang mit den Programmen KM-STA (ehemals TFA) und SAP

Wir erwarten die Identifikation mit den Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit der Landeshauptstadt Saarbrücken.

UNTER ANDEREM BIETEN WIR:

IHRE BEWERBUNG:

Sie bewerben sich bis zum 21.05.2025 über das Online-Bewerbungsportal. Bitte füllen Sie den Bewerbungsbogen vollständig aus. Zudem benötigen wir bei der Bewerbung folgende Nachweise als Dateianhänge:

  • Lebenslauf
  • Zeugnisse mit Noten
  • Arbeitszeugnisse
  • ggf. Fortbildungsnachweise

Bei ausländischen Hochschulabschlüssen ist eine Zeugnisbewertung der Kultusministerkonferenz (KMK/ZAB – Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) notwendig.

Bitte beachten Sie, dass wir unvollständige Bewerbungen nicht berücksichtigen.

In der Auswahlphase wird ausschließlich per E-Mail kommuniziert. Überprüfen Sie daher bitte regelmäßig Ihren Post- und Spam-Ordner.

IHR KONTAKT ZUR LANDESHAUPTSTADT:

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Vanessa Weber

Personal- und Organisationsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken

Telefon: +49 681 905-2163

HINWEIS:

Unser Verwaltungsteam besteht aus Menschen mit den unterschiedlichsten Talenten und Fähigkeiten. Gute Führung ist uns ebenso wichtig wie kooperative, vertrauensvolle und zielgerichtete Zusammenarbeit untereinander. Wir wertschätzen Vielfalt und freuen uns auf Ihre Bewerbung, unabhängig davon, welchem Geschlecht Sie angehören. Die Landeshauptstadt Saarbrücken verfolgt das Ziel, die Unterrepräsentanz von Frauen zu beseitigen. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.

Gerne nehmen wir Bewerbungen von nichtdeutschen Interessentinnen und Interessenten entgegen.
(Bei Beamten und Beamtinnen wird jedoch die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder die Staatsangehörigkeit von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz vorausgesetzt.)

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.

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Erfahren Sie mehr über das Leben in Saarbrücken, die Stadt als Ausbildungsbetrieb und als kundenorientierte und familienbewusste Arbeitgeberin auf unserer Webseite unter www.saarbruecken.de/arbeitgeberin.

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Saarbrücken
Uwe Conradt

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