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Mehrere Brandmeisterinnen / Brandmeister bzw. Oberbrandmeisterinnen / Oberbrandmeister

Beim Amt für Brand- und Bevölkerungsschutz im Rahmen einer Dauerausschreibung gesucht:

  • in Vollzeit
  • in Besoldungsgruppe A 7 SBesG bzw. A8 SBesG
  • unbefristet


Die Berufsfeuerwehr der Landeshauptstadt Saarbrücken ist die einzige Berufsfeuerwehr im Saarland. Sie ist zuständig für über 182.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf einer Fläche von 167 Quadratkilometern. Darüber hinaus ist sie die Katastrophenschutzbehörde des Regionalverbandes Saarbrücken.

Mehr als 200 Bedienstete dieser modernen und leistungsstarken Großstadtfeuerwehr arbeiten täglich für die Sicherheit in der Landeshauptstadt. Das Tätigkeitsfeld erstreckt sich über die Bereiche Brandschutz, Hilfeleistung, Rettungsdienst sowie Bevölkerungsschutz.

Zudem werden durch berufsfeuerwehreigene Spezialeinheiten der Wasserrettung, der Speziellen Rettung aus Höhen und Tiefen und des Umweltschutzes eine Reihe von spezifischen Sonderaufgaben auf Anforderung sogar saarlandweit wahrgenommen.

IHRE AUFGABEN:

Einsatzdienst

  • Multifunktionale Einsatztätigkeiten im Bereich des Brandschutzes, der Technischen Hilfeleistung, des Rettungsdienstes sowie im Bereich der Leitstelle auf beiden Feuer- und Rettungswachen der Berufsfeuerwehr Saarbrücken

Innendienst

  • Durchführung von Arbeiten zur Erhaltung der Einsatzfähigkeit und Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes inklusive des Werkstattdienstes
  • Teilnahme am Übungsdienst, am Unterricht, an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie am Dienstsport
  • Durchführung sonstiger Tätigkeiten gemäß dem jeweils gültigen Dienstablaufplan

SIE BRINGEN MIT:

  • einen erfolgreichen Abschluss der Laufbahnprüfung des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes oder alternativ
  • die erfolgreich absolvierte Prüfung zur Werkfeuerwehrfrau oder zum Werkfeuerwehrmann gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkfeuerwehrmann und zur Werkfeuerwehrfrau sowie
  • die Qualifikation als Rettungssanitäterin bzw. Rettungssanitäter
  • eine gültige Fahrerlaubnis der Fahrerlaubnisklasse C
  • uneingeschränkte Feuerwehrdiensttauglichkeit inklusive eines Nachweises der Atemschutztauglichkeit nach arbeitsmedizinischem Grundsatz G 26.3
  • alle sonstigen beamten- bzw. laufbahnrechtlichen Voraussetzungen

Die Bereitschaft zur Leistung von Schichtdienst sowie die Bereitschaft zur Teilnahme an weiterqualifizierenden und ggf. auch im Wege des Tagesdienstes zu absolvierenden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung des Fachwissens werden vorausgesetzt.

Ebenso wird erwartet, dass eine sportliche Betätigung zur Erhaltung der körperlichen Leistungsfähigkeit für Sie selbstverständlich ist.

Bei Bewerberinnen und Bewerbern, welche die Prüfung zur Werkfeuerwehrfrau oder zum Werkfeuerwehrmann gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkfeuerwehrmann und zur Werkfeuerwehrfrau erfolgreich abgeschlossen sowie das Auswahlverfahren erfolgreich absolviert haben, erfolgt bei Vorliegen aller beamtenrechtlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe als Brandmeisterin bzw. Brandmeister.

FERNER ERWARTEN WIR:

  • ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein
  • überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft
  • Team- und Kooperationsfähigkeit
  • Kritik- und Konfliktfähigkeit
  • Flexibilität
  • physische und psychische Belastbarkeit (auch in extremen Einsatzlagen)

VON VORTEIL SIND:

  • der erfolgreiche Abschluss der Berufsausbildung zur/zum Notfallsanitäter*in bzw. der erfolgreiche Abschluss der staatlichen Ergänzungsprüfung für Notfallsanitäter*innen

UNTER ANDEREM BIETEN WIR:

IHRE BEWERBUNG:

Im Rahmen dieser Dauerausschreibung nehmen wir laufend Bewerbungen entgegen.

Sie bewerben sich über unser Online-Bewerbungsportal. Bitte füllen Sie den Bewerbungsbogen vollständig aus. Zudem benötigen wir bei der Bewerbung folgende Nachweise als Dateianhänge:

·    den Nachweis über die erfolgreich abgeschlossene Laufbahnprüfung des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes bzw. über die erfolgreich absolvierte Prüfung zur Werkfeuerwehrfrau oder zum Werkfeuerwehrmann gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkfeuerwehrmann und zur Werkfeuerwehrfrau

·    den Nachweis über die Qualifikation als Rettungssanitäter/Rettungssanitäterin

·    den Nachweis einer gültigen Fahrerlaubnis der Fahrerlaubnisklasse C

·    den Nachweis der Atemschutztauglichkeit nach arbeitsmedizinischem Grundsatz G 26.3

·    den Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung zur/zum Notfallsanitäter*in bzw. der erfolgreiche Abschluss der staatlichen Ergänzungsprüfung für Notfallsanitäter*innen sofern vorhanden

·    ggf. Zeugnisse mit Noten, Fortbildungsnachweise und Arbeitszeugnisse

Bitte beachten Sie, dass wir unvollständige Bewerbungen nicht berücksichtigen und in der Auswahlphase ausschließlich per Email kommuniziert wird. Überprüfen Sie daher bitte regelmäßig Ihren Post- und Spam-Ordner.

IHR KONTAKT ZUR LANDESHAUPTSTADT:

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Nicole Leber

Personal- und Organisationsamt
der Landeshauptstadt Saarbrücken

Telefon: +49 681/905-1671

HINWEIS:

Unser Verwaltungsteam besteht aus Menschen mit den unterschiedlichsten Talenten und Fähigkeiten. Gute Führung ist uns ebenso wichtig wie kooperative, vertrauensvolle und zielgerichtete Zusammenarbeit untereinander. Wir wertschätzen Vielfalt und freuen uns auf Ihre Bewerbung, unabhängig davon, welchem Geschlecht Sie angehören. Die Landeshauptstadt Saarbrücken verfolgt das Ziel, die Unterrepräsentanz von Frauen zu beseitigen. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.

Gerne nehmen wir Bewerbungen von nichtdeutschen Interessentinnen und Interessenten entgegen. Die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder die Staatsangehörigkeit von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz wird jedoch vorausgesetzt.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.

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Erfahren Sie mehr über das Leben in Saarbrücken, die Stadt als Ausbildungsbetrieb und als kundenorientierte und familienbewusste Arbeitgeberin auf unserer Webseite unter www.saarbruecken.de/arbeitgeberin.

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Saarbrücken
Uwe Conradt

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