Ein Ausbildungsangebot beim Amt für Brand- und Bevölkerungsschutz der Landeshauptstadt Saarbrücken
Der Beruf der Notfallsanitäterin / des Notfallsanitäters zählt zum Rettungsfachpersonal. Durch die Ausbildung zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter erhältst Du die höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst. Du führst die medizinische Erstversorgung durch oder assistierst bei der ärztlichen Notfall- und Akutversorgung von Patienten.
Außerdem bist Du zuständig für die Sicherstellung der Transportfähigkeit von Patientinnen und Patienten sowie die entsprechende Überwachung des medizinischen Zustands während des Transports.
Starte deine Ausbildung ab dem 01.10.2025!
Weiterhin besteht seit dem 01.03.2020 für Beschäftigte im Gesundheitsdienst, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, die gesetzliche Verpflichtung zur Impfung gegen Masern. Daher ist vor Beginn der Tätigkeit ein diesbezüglicher Impfnachweis oder ein ärztliches Zeugnis über den Immunstatus vorzuweisen.
Du bewirbst Dich bis zum 12.12.2024 über das Online-Bewerberportal. Bitte fülle den Bewerbungsbogen vollständig aus. Zudem benötigen wir folgende Nachweise als Dateianhänge:
Beachte bitte, dass wir unvollständige Bewerbungen nicht berücksichtigen.
In der Auswahlphase wird ausschließlich per E-Mail kommuniziert. Überprüfe daher bitte regelmäßig Deinen Post- und Spamordner.
Maike Stras
Personal- und Organisationsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken
Tel. +49 681 905-1398
Unser Verwaltungsteam besteht aus Menschen mit den unterschiedlichsten Talenten und Fähigkeiten. Gute Führung ist uns ebenso wichtig wie kooperative, vertrauensvolle und zielgerichtete Zusammenarbeit untereinander. Wir wertschätzen Vielfalt und freuen uns auf Ihre Bewerbung, unabhängig davon, welchem Geschlecht Sie angehören.
Gerne nehmen wir Bewerbungen von nichtdeutschen Interessentinnen und Interessenten entgegen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden wir Ihre personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten und nutzen. Die Landeshauptstadt Saarbrücken wird diese Daten nicht an Dritte weitergeben und die Regelungen der Datenschutzbestimmungen einhalten.
Erfahren Sie mehr über das Leben in Saarbrücken, die Stadt als Ausbildungsbetrieb und als kundenorientierte und familienbewusste Arbeitgeberin auf unserer Webseite unter www.saarbruecken.de/arbeitgeberin.
Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Saarbrücken
Uwe Conradt
Informationen über die Saarbrücker Stadtverwaltung als Arbeitgeberin
Arbeitgeberin Stadt